Steuergerechtigkeit für Hundehaltende: Bereinigung des Datenbestands für Mischlingshunde in Heusenstamm
Steuergerechtigkeit für Hundehaltende: Bereinigung des Datenbestands für Mischlingshunde in Heusenstamm
Steuergerechtigkeit für Hundehaltende: Bereinigung des Datenbestands für Mischlingshunde in Heusenstamm
Aktuell äußern sich Nutzerinnen in den sozialen Medien über ein Schreiben des städtischen Fachdienstes Steuern an rund 180 Heusenstammer Hundebesitzerinnen. In diesem Schreiben geht es um die Überprüfung eines oder mehrerer bereits angemeldeter Mischlingshunde und die Bitte des Fachdienstes ein aktuelles Foto des Hundes einzureichen.
Hintergrund des Schreibens ist einerseits die Verpflichtung der Stadtverwaltung, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Satzungen anzuwenden und umzusetzen; bei fragwürdigen Sachverhalten muss eine Aufklärung erfolgen. Außerdem geht es darum für Steuergerechtigkeit (Grundsatz der einheitlichen Besteuerung) für alle Hundebesitzer*innen in der Stadt zu sorgen.
Wer in Heusenstamm einen Hund hält, muss ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen (60 Euro für einen Ersthund und 500 Euro für gefährlichen Ersthund). Ein gefährlicher Hund (meldepflichtige Rasse, sogenannte Listenhunde) muss zusätzlich beim Fachdienst Sicherheit und Ordnung registriert werden.
Derzeit gibt es 182 Hundehaltende, die ihre Mischlingshunde ohne genaue Rassezugehörigkeit angemeldet haben. Somit ist nicht zu erkennen, ob es sich bei den Tieren um gefährliche Hunde handelt oder nicht. Hundehaltende, die eindeutige Angaben zur Hunderasse gemacht haben, wurden nicht angeschrieben.
Hundebesitzer*innen haben generell eine Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht bezüglich der Hunderasse/Mischung von Hunderassen. Haben Hundehaltende Zweifel, ob es sich beim eigenen Hund um einen Listenhund handelt, muss die Stadt den Beweis führen. Hundehaltende sind allerdings dazu verpflichtet, die nach der Verordnung notwendigen Begutachtungen zuzulassen.
Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn Hundehaltende die Gefährlichkeit ihres Hundes/ihrer Hunde zum Beispiel nicht unverzüglich anzeigen oder Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorlegen. Wer vorsätzlich falsche Angaben bei der Anmeldung macht, begeht eine Steuerhinterziehung.
Volltext auf
🌐 www.heusenstamm.de
📸 (fult/photocase.de)